Ehepaar auf einer Bank

Kredit für Ehepaare: Wer dabei haftet und warum sich eine gemeinsame Kreditaufnahme lohnt

Sie möchten mit Ihrem Ehepartner einen Kredit aufnehmen und wissen noch nicht, wer dabei haftet und ob es sich lohnt, einen Kredit gemeinsam zu beantragen? Dann sind Sie auf dieser Seite richtig: Wir erklären Ihnen alles, was Sie zum Kredit für Ehepaare bzw. Paare wissen sollten.

Wer haftet für den Kredit, falls sich ein Ehepartner verschuldet? Welche Rolle spielt der Ehepartner bei der Kreditaufnahme? Je nachdem, wofür Sie einen Privatkredit aufnehmen möchten, ist es mehr oder weniger sinnvoll, für beide Ehepartner den Kredit zu beantragen.

In den nachfolgenden Abschnitten erklären wir Ihnen die Vor- und Nachteile eines Kredits für Ehepaare.

Kredit für Paare, die verheiratet sind

Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner gemeinsam einen Kredit aufnehmen möchten und die Voraussetzungen der Banken erfüllen, müssen Sie keine Angaben zur Person Ihres Ehepartners machen. Entspricht die Kreditsumme, die Sie beantragen, auch Ihrem Kreditbudget, das die Bank ermittelt, so steht einer Kreditzusage nichts im Weg.

Möchten Sie Ihren Kreditrahmen ermitteln? Dann hilft Ihnen unser Budgetrechner: Berechnen Sie hier Ihren möglichen Kreditrahmen – egal, ob Sie den Kredit alleine oder als Paar aufnehmen möchten.

Allerdings ist es so, dass die Banken beim Kreditantrag dennoch Informationen Ihres Ehepartners abfragen. Dies geschieht, um den Ehepartner im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Antragstellers beizuziehen. Stellen die Banken fest, dass die finanzielle Situation des Ehepartners für den Privatkredit nicht ausreicht (= mangelnde Bonität), können sie den Kreditantrag ablehnen. Sogar dann, wenn der Antragsteller kreditwürdig ist und über eine gute Bonität verfügt.

Lesen Sie auch diesen Beitrag zur Bonität und Bonitätsbereinigung, um eine Ablehnung Ihres Kreditantrags zu vermeiden. Egal, ob Sie alleine oder mit Ihrem Partner den Kredit beantragen.

Wann der Partner beim Kredit haftet und wann nicht

Der Partner haftet dann beim Kredit mit, wenn der Kredit im Interesse aller Personen eines Haushalts aufgenommen wurde. Das kann beispielsweise ein Privatkredit für das Familienauto sein oder die Anschaffung eines neuen Kinderzimmers.

Nicht haften muss der Partner hingegen dann, wenn der Antragsteller des Kredits sich mit dem Privatkredit ein teures Hobby finanziert oder teure Markenklamotten kauft. Hier haftet einzig und allein der Kreditnehmer selbst im Rahmen eines ordentlichen Güterstands der Errungenschaftsbeteiligung oder Gütertrennung. Beide Partner sind dabei für ihr Vermögen verantwortlich und haben auch alleinigen Anspruch darauf. Entsprechend ist nur der Kreditnehmer für die Rückzahlung der monatlichen Rate verantwortlich.

Ein gemeinsamer Kredit kann ein Ehepaar auch zusammenschweißen

Haben hingegen beide Partner dem Kreditvertrag einvernehmlich zugestimmt und auch beide unterzeichnet, haften somit beide Partner als Kreditnehmer solidarisch. Zudem wünschen Banken vor der Kreditaufnahme die Mithaftung des Ehepartners als zusätzliche Absicherung des Kredits.

Bei einer Trennung bzw. Scheidung haftet derjenige, der den Kredit aufgenommen hat, nicht der geschiedene Ehepartner. Ausser, die Aufnahme des Kredits ist durch beide Ehepartner erfolgt.

Was, wenn der eine Partner verstirbt?

Lebt ein Ehepartner ab, stellt sich oft die Frage, ob der überlebende Partner für den Kredit des verstorbenen Partners aufkommen muss. In der Regel gehören sowohl Vermögen als auch Schulden zum Erbe. Dies gilt auch für Kredite. Aber nur dann, wenn beide Partner gemeinsam als Kreditnehmer den Kreditvertrag unterzeichnet haben und der überlebende Partner als echter Kreditnehmer eingestuft wird.

In einer solchen Situation besteht eine Mithaftung beim Kredit. Schliesslich liegt ein echtes Eigeninteresse beider Personen am Kredit vor. Ein solcher Fall liegt beispielsweise dann vor, wenn beide Ehepartner eine Hypothek für das gemeinsame Haus aufgenommen haben.

Und wie sieht es aus, wenn die Partner nicht in einer Ehe leben?

Paare, die nicht verheiratet sind, können dennoch gemeinsam einen Kredit beantragen. Dies jedoch nur bei ausgewählten Banken und nur als Budgetoptimierung. Der Vorteil dabei: Die monatlichen Ausgaben teilen sich die beiden Partner, sodass die Kreditsumme dadurch grösser ausfallen darf.

Und wenn die finanzielle Situation des zweiten Partners auch noch gut ist, erhöht dies nicht nur die Chancen auf einen positiven Kreditentscheid, sondern auch auf bessere Zinsen und Konditionen für den Kredit zu zweit. Schliesslich liegen zwei Einkommen vor und geteilte Kosten. So können Sie Ihren Kreditbetrag erhöhen und je nach Bank von noch besseren Zinsen und Konditionen profitieren.

Eine gemeinsame Kreditaufnahme kann somit für ein Paar durchaus sinnvoll sein. Auch hier gilt: Nur wenn beide Partner den Kreditvertrag unterzeichnet haben, haften auch beide dafür.

Bonität prüfen? Passende Bank finden? Kreditbetrag in CHF und Laufzeit richtig festlegen?

Diese und alle anderen Fragen klären wir gerne direkt mit Ihnen: Als unabhängige Kreditvermittler helfen wir Ihnen, Ihre Chancen auf einen Kredit zu prüfen und zu erhöhen. Dabei achten wir nicht nur auf das Einkommen, sondern auch darauf, wie gut Ihre Bonität ist.

Parallel beraten wir Sie, wenn es darum geht, die passende Bank zu finden oder den Kreditbetrag in CHF sowie die richtige Laufzeit festzulegen. Vor der Aufnahme eines Kredits führen wir einen Kreditvergleich bzw. Zinsvergleich durch. Klicken Sie die beiden Links und erfahren Sie, wie hoch die Zinsen in CHF für Ihre geplante Kreditsumme sind.

Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen: +41 44 244 34 00.

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